Studieninhalte
Propädeutikum (Major)
Im ersten Jahr werden die Veranstaltungen des Propädeutikums absolviert. Sobald der Leistungsnachweis (in der Regel eine bestandene Prüfung) für die Veranstaltung vorliegt, können Sie Veranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt (3.-6. Semester) belegen.
Während des Propädeutikums haben Sie zwei Versuche für jede Prüfung (Erster regulärer Termin, eine Wiederholungsmöglichkeit bei Nicht-Bestehen).
Zweiter Studienabschnitt (Major)
Im zweiten Studienabschnitt sind Sie nun freier in der Planung Ihres Studiums. Die Veranstaltungen sollten zwar nach Möglichkeit im angegebenen Semester besucht werden. Bei organisatorischen Schwierigkeiten können aber auch Veranstaltungen vorbezogen oder nachgeholt werden. Sie können allerdings erst dann Veranstaltungen des zweiten Studienabschnittes besuchen, wenn Sie alle Veranstaltungen des Propädeutikums vollständig abgeschlossen haben. Achten Sie zudem darauf, dass mehrere Veranstaltungen gibt, welche mit anderen Veranstaltungen zusammen geprüft werden und diese nicht einzeln absolviert werden dürfen.
Im zweiten Studienabschnitt haben Sie drei Versuche für jede Prüfung (Erster regulärer Termin, zwei Wiederholungsmöglichkeiten bei Nicht-Bestehen).
Leistungskontrollen
Bei allen Veranstaltungen des Bachelor wird eine Leistungskontrolle durchgeführt. Das Bestehen dieser Leistungskontrolle ist die Voraussetzung für die Anrechnung der ECTS-Punkte. Die meisten Veranstaltungen werden mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Bei einigen wird die Leistungskontrolle auf andere Art durchgeführt (z.B. Proseminarien, Experimentelle Übungen, Differentialdiagnostische Übungen). Die Dozierenden geben die Art der Leistungskontrolle zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
Einige Prüfungen umfassen den Inhalt zweier Veranstaltungen. Wer die Prüfung ablegt, muss beide Veranstaltungen zuvor besucht haben.
Bachelor-Arbeit
Die Bachelor-Arbeit wird im Verlaufe des fünften und sechsten Semesters geschrieben.
Versuchspersonenstunden
Wer Psychologie im Major oder im Minor 60 ECTS studiert, muss sich für fünfzehn Stunden als Versuchsperson zur Verfügung stellen.