Förderung

Habilitandinnen Förderprogramm

Seit 2010 unterhält die Fakultät einen Projektpool zur individuellen Förderung von Habilitationsarbeiten von Frauen. Die Unterstützung erfolgt durch die Vergabe von Mitteln für Hilfsassistenzunterstützung und Laborkosten, Überbrückungsfinanzierung, Reisen für Netzwerkbildung, Mentoring usw. Der Pool wird aus Geldern der Abteilung für Gleichstellung (Bundesprogramm Gleichstellung) und fakultären Mitteln gespeist. Seit 2025 ist das Förderprogramm für alle Personen offen, die sich zu einer Diversitätskategorie zugehörig fühlen (Physische und psychische Beeinträchtigungen; Alter; Ethnische Herkunft; soziale Herkunft und Stellung; sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität).

 

Anzahl der seit 2010 geförderten Projekte

Eltern Fond

Seit 2025 haben neugewordene Eltern die Möglichkeit eine Unterstützung in Form von Personalpunkten zu beantragen, indem ihr Lehrpensum reduziert oder ihre Forschung unterstützt wird. Die Massnahme richtet sich allgemein an neugewordene Eltern, doch vor dem Hintergrund der Leaky Pipeline unterstütz sie insbesondere stillende Mütter, die im Rahmen eines Vollzeitpensums pro Tag 90 Minuten bezahlte Arbeitszeit zum Stillen oder Abpumpen Zeit erhalten sollen (Vgl. Wegleitung zur Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, 5. Kapitel: Sonderschutz von Frauen, 1. Abschnitt: Beschäftigung bei Mutterschaft, Art. 60 Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft).

  • Antragsberechtigt sind Personen aller akademischen Stufen (d. h. Doktorat, Postdoktorat, Dozentur, Professur).
  • Bewerber*innen können 6 PP beantragen, um eine Person für ein Semester anzustellen, um eine Lehrveranstaltung (z.B. 1 Seminar mit 2 SWS) oder Forschungstätigkeiten zu unterstützen. 
  • Die Finanzierung kann während dem ersten Lebensjahr des Kindes beantragt werden
  • Es gibt zwei Antragsfristen: Jeweils am 30. April und 31. Oktober