Das Praktikum erfordert eine berufspraktische Tätigkeit (inkl. Lehre und Forschung) im Umfang von mindestens 300 Stunden unter Supervision von Psychologinnen bzw. Psychologen mit Universitätsabschluss (mindestens auf Masterstufe). Die Studierenden melden ein Praktikum vorher an. Nach dessen Beendigung verfassen sie einen kurzen Praktikumsbericht.
Die Direktion des Instituts hat folgende Grundsätze für die Anerkennung von Praktika beschlossen:
- Vor dem 3. Studienjahr im Bachelor darf kein Praktikum gemacht werden, das im Master anerkannt werden soll.
- Das Praktikum ist vorher anzumelden bzw. überprüfen zu lassen und zwar bei der Abteilung, die thematisch mit dem geplanten Praktikum in Bezug steht. Wenden Sie sich an den/die Studienfachberater/in der Abteilung.
- Zu einem späteren Zeitpunkt wird dieses Praktikum für das gesamte Masterstudium anerkannt, weil davon ausgegangen wird, dass der Sinn des Praktikums erfüllt ist, solange man genuin psychologische Arbeitsfelder kennengelernt hat.
- Der Praktikumsbericht muss an die Studienberatung der Abteilung geschickt werden, die das Praktikum bewilligt hat, nicht an diejenige des Hauptbereiches.