Die Termine für die Abgabe der Masterarbeit und des Antrages zur Ausstellung des Masterdiploms beziehen sich auf die Teilnahme an der betreffenden Promotionsfeier. Bei einer späteren Abgabe der Masterarbeit verschiebt sich die Teilnahme auf die nächste Session. Eine allfällige Verlängerung (ca. 1 Monat) dieser Abgabefrist ist nur nach Rücksprache mit der Betreuungsperson möglich und muss beim Dekanat mittels Formular (s. unten) beantragt werden. Falls Sie vom Dekanat nichts hören, wurde der Antrag gut geheissen. In jedem Fall muss der Antrag zur Ausstellung des Masterdiploms fristgerecht eingereicht werden.
Falls Sie durch die Verlängerung die einjährige Frist für das Abgeben der Masterarbeit überschreiten, müssen Sie im Verlängerungsgesuchsformular die Begründung dafür ausführen. In diesen Fällen erhalten Sie vom Dekanat Bescheid, ob das Gesuch angenommen wurde.